Sondervermögen

Fonds sind gesetzlich geschütze Sondervermögen und bieten deshalb besondere Konkurssicherheit

Sicherheit als zentrales Thema bei der Geldveranlagung

Egal, ob Sie Ihr Geld auf Sparbüchern, in Aktien oder in Fonds anlegen: Das Thema Sicherheit spielt eine zentrale Rolle bei der Auswahl Ihrer Anlageprodukte. Anlageformen wie z.B. Fonds, die üblicherweise mit Schwankungen verbunden sind, haben meist ein höheres Risiko als Geldanlagen wie beispielsweise Tagesgeldkonten oder Sparbücher. Gleichzeitig haben Fonds aber auch mehr Ertrag zu erwarten als schwankungsärmere Anlageformen. Eine gesunde Mischung macht's!
 

Fondsvermögen ist Sondervermögen

Nach österreichischem Investmentfondsgesetz sind Fonds vom Vermögen der Fondsgesellschaft streng getrennt. Diese Trennung gilt auch für die unabhängige Depotbank, die das Sondervermögen verwahrt. So bleiben das Vermögen und der Zugriff darauf für die Anleger erhalten - auch im Falle eines (unwahrscheinlichen) Konkurses von Fondsgesellschaft oder Depotbank.

 

Sondervermögen vs. Einlagensicherung

Für Investmentfonds gilt keine gesetzliche oder private Einlagensicherung - und das ist gut so, denn so haben Sie bei Fonds einen echten, unbegrenzten Sicherheitsaspekt.

  1. Einlagensicherung gilt für Guthaben auf Bankkonten (Girokonto, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch, Bausparvertrag) und ist in Österreich über einen Einlagensicherungsfonds geregelt – bis zu maximal 100.000 Euro pro Kunde je Bank
  2. Sondervermögen gilt für die in den Kundendepots verwahrten Investmentfonds - hier ist die Summe unbegrenzt

 

Klare Regeln & strenge Richtlinien durch OGAW

Europäische Investmentfonds sind durch eine einheitliche Richtlinie (OGAW-Richtlinie) geregelt. Eines der wichtigsten Ziele ist dabei der Anlegerschutz. Die Richtlinie und die darauf basierenden nationalen Gesetze („Österreichisches Investmentfondsgesetz“) setzen Fondsmanagern strenge Grenzen und Vorgaben für die Verwaltung des Fondsvermögens. Anlegern gibt das Sicherheit und Transparenz.
 

Unabhängige Kontrollen

Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Fondsgesellschaft auf Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Außerdem stellt einmal im Jahr ein Wirtschaftsprüfer ein Testat aus, das die Einhaltung aller gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften bestätigt. Noch ein Sicherheitsaspekt für die Anleger.


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Unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie Ihre Fonds verwahren, greift diese gesetzliche Sicherungseinrichtung für alle österreichischen Anleger. Auch Kunden von FondsSuperMarkt sichern ihr Fondsdepot & zugehörige Konten auf diese Weise automatisch ab.

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