Fondsgesellschaften

ERSTE STOCK EUROPE EMERGING ab 07.10.2022 wieder geöffnet

Die Erste Asset Management GmbH bildet sog. „Side Pockets“ für den Fonds ERSTE STOCK EUROPE EMERGING, um ihn wieder handeln zu können

Hierbei werden die illiquiden Wertpapiere des Fonds in eine neue Anteilklasse überführt und aus dem Ursprungsfonds herausgelöst. Die restlichen Wertpapiere verbleiben im ursprünglichen Fonds und können ab dem 07.10.2022 wieder gehandelt werden. Sparpläne werden in der Regel automatisch wieder aktiviert.

Fondsdetails


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Mitteilung der Erste Asset Management GmbH

Aufgrund der geopolitischen Lage in Russland und der Ukraine sowie der damit verbundenen fehlenden Handelbarkeit an der Moskauer Börse wurden für den ERSTE STOCK EUROPE EMERGING seit 24.02.2022 die Preisberechnung und das Anteilscheingeschäft ausgesetzt. Dies wurde der Österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA“) angezeigt. Seit diesem Zeitpunkt beobachtet die Verwaltungsgesellschaft, Erste Asset Management GmbH, die schwierige geopolitische Lage, die Finanzmärkte und die Auswirkungen der EU-Sanktionen auf russische Emittenten und Vermögenswerte sehr intensiv. Die Verwaltungsgesellschaft hat geprüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um unter Berücksichtigung der Wahrung der Interessen aller Anteilinhaber und Anteilhaberinnen die Preisberechnung und das Anteilscheingeschäft des Investmentfonds wieder zu ermöglichen.

Die Verwaltungsgesellschaft ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten zu dem Entschluss gelangt, die nicht handelbaren (illiquiden) russischen Vermögenswerte des Investmentfonds abzusondern. Das Fondsvermögen des Investmentfonds wird durch die Abspaltung auf zwei Teile aufgeteilt. Ein Teil des Fondsvermögens wird nach der Abspaltung aus handelbaren Vermögenswerten ohne die russischen Vermögenswerte bestehen. Der andere Teil, mit der zukünftigen Bezeichnung „ABW ERSTE STOCK EUROPE EMERGING – Investmentfonds in Abwicklung“, wird ausschließlich die illiquid gewordenen russischen Vermögenswerte enthalten („Abspaltungsvermögen“). Für jeden ausgegebenen Anteilschein des ERSTE STOCK EUROPE EMERGING, den Sie besitzen, wird am Abspaltungsstichtag ein Anteilschein derselben Anteilscheingattung im selben Miteigentums-Verhältnis am Abspaltungsvermögen ausgegeben. Das Abspaltungsvermögen dient dem ausschließlichen Zweck der Abwicklung.

Als unmittelbare Folge dieser Aufteilung werden die Aussetzung der Preisberechnung und des Anteilscheingeschäfts des abgespalteten, liquiden Investmentfonds ERSTE STOCK EUROPE EMERGING aufgehoben. Der ERSTE STOCK EUROPE EMERGING (liquider Teil) kann daraufhin wieder gehandelt werden. Der liquide ERSTE STOCK EUROPE EMERGING enthält aktuell rund 38  Aktienpositionen und Barbestände.

Das Abspaltungsvermögen ABW ERSTE STOCK EUROPE EMERGING – Investmentfonds in Abwicklung wird abgewickelt. Wir werden diese illiquiden russischen Vermögenswerte sobald möglich im besten Interesse der Anleger und Anlegerinnen verwerten. Bitte beachten Sie, dass mit Abspaltung zwei Wertpapierkennnummern (ISIN) zum ERSTE STOCK EUROPE EMERGING, nämlich ERSTE STOCK EUROPE EMERGING und ABW ERSTE STOCK
EUROPE EMERGING – Investmentfonds in Abwicklung in ihrem Depotauszug aufscheinen werden. Eine Auflistung sämtlicher Bestände des ABW ERSTE STOCK EUROPE EMERGING – Investmentfonds in Abwicklung finden Sie im quartalsweise zu veröffentlichenden Abwicklungsbericht. Diesen
finden Sie erstmalig Ende Jänner 2023 für das 4. Quartal 2022 auf der Webseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft Erste Asset Management GmbH.
 

So geht es für die Anleger und Anlegerinnen weiter

Aktuell können leider keine näheren Angaben zu zukünftigen Auszahlungszeitpunkten von Abwicklungserlösen der illiquiden russischen Vermögenswerte oder der voraussichtlichen gesamten Abwicklungsdauer des ABW ERSTE STOCK EUROPE EMERGING – Investmentfonds in Abwicklung (illiquider
Teil) gemacht werden. Sobald die Rahmenbedingungen es zulassen und die Abwicklung einzelner Positionen möglich ist, wird die Verwaltungsgesellschaft unter Anwendung größter Sorgfalt versuchen, den Zeitpunkt und die Art und Weise für die Veräußerung der russischen Vermögenswerte im besten Interesse aller Anteilinhaber:innen zu bestimmen. Dem Abspaltungsvermögen werden bis zum Ende der Abwicklung keine Verwaltungsgebühren angelastet.
Die Abspaltung des ERSTE STOCK EUROPE EMERGING gemäß § 65 InvFG 2011 erfolgt per 07.10.2022. Über die erfolgte Abspaltung werden die Anleger und Anlegerinnen informiert. Abwicklungsbeginn durch die Verwaltungsgesellschaft ist der 08.10.2022.
 

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